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Fragenübersicht Man darf als sich als Kuh verkleiden und verstößt nicht gegen das Verhüllungssverbot. Wie findest Du diese österreichische höchstgerichtliche Erkenntnis?
1 - 4 / 4 Meinungen
17.03.2021 12:40 Uhr
Zitat:
So dürfe man sein Gesicht verhüllen, um das Recht auf Meinungsäußerung auszuüben


Aber nicht das Recht auf Religionsfreiheit? Die Begründung ist ja schon nahezu absurd.
17.03.2021 12:46 Uhr
Zitat:
Zitat:
So dürfe man sein Gesicht verhüllen, um das Recht auf Meinungsäußerung auszuüben


Aber nicht das Recht auf Religionsfreiheit? Die Begründung ist ja schon nahezu absurd.


Burka tragen und in Zukunft einfach substantiieren dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt - schon geht das wieder.

Zeigt auch ein bisschen, dass die getroffene gesetzliche Regelung Raum für Zweifel an ihr lässt.
17.03.2021 12:49 Uhr
In Köln heißt sowas Karneval und der Bußgldverhänger würde vor Gericht für unzurechnungsfähig erklärt werden.
20.03.2021 22:45 Uhr
Zitat:
In Köln heißt sowas Karneval und der Bußgldverhänger würde vor Gericht für unzurechnungsfähig erklärt werden.


Gilt nur für die "fünfte" Jahreszeit.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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