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Fragenübersicht Was denkst Du über den Satz "Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht"?
1 - 11 / 11 Meinungen
02.03.2021 19:32 Uhr
Ich würde es so ausdrücken: Wir brauchen keine Radwege-Benutzungspfllicht. Wenn es der Zustand der Radwege zulässt, werden Radfahrer*innen diese auch benutzen. Da braucht es keine Pflichten.
02.03.2021 19:33 Uhr
Das ist Unsinn.

Ich kenne eine Stelle in der Nähe von Stuttgart, wo entlang einer kurvigen und steilen Landstraße ein Radweg neu gebaut wurde. Der Radweg war breit, war von der Fahrbahn mit Leitplanken abgetrennt und dennoch sind nach Fertigstellung die Radfahrer bergauf auf der Straße ge"fahren" und haben alle anderen aufgehalten, besonders natürlich LKW und Busse, die bergauf auf der kurvigen Straße nicht gut überholen können.
02.03.2021 20:10 Uhr
Zitat:
Wenn es der Zustand der Radwege zulässt, werden Radfahrer*innen diese auch benutzen. Da braucht es keine Pflichten.

Die tägliche Erfahrung sagt ganz was anderes.
Am Niederrhein sind die Radwege neben Bundes- und Landstraßen zum großen Teil sehr gut ausgebaut, und da ist in den letzten Jahren, Dank des Radwege-Konzepts des Rhein-Ruhr-Verbunds, sehr viel Geld reingeflossen.
Genutzt werden diese Wege vor allem von Ausflüglern am Wochenende.
Auf den Straßen direkt aber sind die strampelnden Kondome unterwegs.
Kein Licht, zur 3. nebeneinander und sämtlichen Verkehr aufhaltend.
Auf den Radwegen könnten sie genau so fahren, fällt ihnen aber nicht im Traum ein..

Mittlerweile machts aber sogar Spaß. Kommt man dann doch endlich vorbei schmeißt man mal kurz die Standheizung an.
Immer eine schöne blaue Wolke im Rückspiegel

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.03.2021 20:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.03.2021 20:18 Uhr
Kann ich nichts zu sagen, weil die Wüste Gobi bessere Radwege hat als der Rhein-Erft-Kreis. Der einzige Radweg, der was taugt ist der sogenannte Speedway und der führt ins Niemandsland- in die eine Richtung zu "Terra Nova", wie RWE den Blick ins Loch nennt und in die andere Richtung nach "Unser Dorf soll stets hässlicher werden, wir nennen es Niederaußem". An vielen Stellen ist hier über Land kein Radweg existent, weil man nicht in der Lage ist, den Bauern dafür Land abzuluchsen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.03.2021 20:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2021 08:03 Uhr
Ich benutze Radwege, wenn welche vorhanden sind. Einfach aus Lebenserhaltungstrieb. Wenn sie in gutem Zustand sind, dann natürlich erst recht.

Das Zitat ist trotzdem sachlich falsch, denn ich beobachte viele Radfahrer (vor allem Rennradbesitzer), die generell die Fahrbahn benutzen, egal ob Radweg vorhanden oder nicht.
03.03.2021 09:46 Uhr
Das kommt ganz darauf an, scheint mir.

Ich kenne Radfahrer, die lieber generell auf der Straße fahren. Die argumentieren gelegentlich, daß sie es für viel gefährlicher halten, am Ende eines Radweges oder oft auch am Ende des gut ausgebauten Teils eines Radweges oder wegen auf dem Radweg stehender Autos (wieder) auf die Straße in den fließenden Autoverkehr zu wechseln, als die ganze Zeit auf der Straße zu fahren. Die führen dafür oft auch wissenschaftliche Belege an, die ich allerdings nicht kenne.

Ich selbst fahre u.a. deswegen nicht Fahrrad, weil ich ohne einen gut ausgebauten Radweg, der mich vom fließenden Autoverkehr fernhält, viel zu viel Schiss hätte.
03.03.2021 18:33 Uhr
Der Satz trifft es genau. Wenn ich einen vernünftigen Radweg vorfinde, benutze ich ihn sogar dann, wenn er nicht benutzungspflichtig sein sollte.
03.03.2021 18:38 Uhr
Dürfte häufig, aber nicht immer stimmen.

Ich kann nur für mich sagen - ich nutze jeden gut gebauten Radweg sehr gerne, auf Begegnungsverkehr mit Pkw kann ich verzichten.

Allerdings kann ich die Radwege, die gut sind, an einer Hand abzählen.
03.03.2021 18:42 Uhr
Zitat:
Das kommt ganz darauf an, scheint mir.

Ich kenne Radfahrer, die lieber generell auf der Straße fahren. Die argumentieren gelegentlich, daß sie es für viel gefährlicher halten, am Ende eines Radweges oder oft auch am Ende des gut ausgebauten Teils eines Radweges oder wegen auf dem Radweg stehender Autos (wieder) auf die Straße in den fließenden Autoverkehr zu wechseln, als die ganze Zeit auf der Straße zu fahren. Die führen dafür oft auch wissenschaftliche Belege an, die ich allerdings nicht kenne.

Ich selbst fahre u.a. deswegen nicht Fahrrad, weil ich ohne einen gut ausgebauten Radweg, der mich vom fließenden Autoverkehr fernhält, viel zu viel Schiss hätte.


Das ist schon ein Problem, einfädeln in den Autoverkehr ist problematisch, weil einfach viele glauben der Platz auf der Spur sei ihrer und dann nicht bremsen bzw. kurz die Spur wechseln. Da hilft eigentlich nur in sehr hoher Geschwindigkeit einzufädeln.
03.03.2021 19:04 Uhr
Außerorts bevorzuge ich Radwege. Es gibt hohe Geschwindigkeitsunterschiede, der Unfall im Längsverkehr ist wahrscheinlicher als der Unfall radwegetypische Unfall. Es gibt schließlich kaum Einmündungen und Ausfahrten. Nur Wurzelaufbrüche und andere Mängel können das Unfallrisiko auf dem außerörtlichen Radweg erhöhen.
Leider ist meiner Region die Rechtslage den Verwaltungen unbekannt. Sie sind schlichtweg überfordert, aber auch nicht gewillt, sich einzulesen, fort- und weiterzubilden. Deswegen haben wir ein paar Grundübel:
1.) Es werden Sanierungen nicht nach Stand der Technik vorgenommen. Zwischen Borgstedt und Sehestedt parallel zum Nord-Ostsee-Kanal und zur L 41 gehörig wurde gerade ein "Sonderweg" fertiggestellt. Er ist extrem schmal, Begegnnungsverkehr wäre nicht möglich. Das ist aber auch egal, da es sich rein rechtlich um einen Gehweg handelt. Es gibt kein Verkehrszeichen, das gleichberechtigtzen Radverkehr außerorts ohne Benutzungspflicht ermöglicht. Die AGFK NRW empfiehlt, Fahrradpiktogramme auf derartige Sonderwege zu pinseln. Ein Zeichen 239 StVO "Gehweg" mit Zusatzzeichen Radverkehr frei würde nur Schrittgeschwindigkeit zulassen.
Da, wo die blauen Lollies entfernt wurden, weil aktive Radfahrende mit Antrag, Widerspruch oder Klage die rechtswidrige Benutzungspflicht an unzumutbaren Radwegen beseitigten, haben wir eben auch dieses Problemn, nur noch reine Gehwege. Und häufig handelt es sich tatsächlich um schmale Schotterpisten, welche aufgeblähte Landespolitiker durch ihre Windschutzscheibenperspektive als Teil eines gut ausgebauten Radwegenetzes in Schleswig-Holstein feiern.
2.) Mangelhafter Zustand. Radverkehrsanlagen müssen für den Radverkehr geeignet sein. Der klassische Wurzelaufbruch führt auch beim angepaßtem Tempo leicht zum Sturz.
3.) Der Untergrund. Irgendein Spinner hat die Verantwortlichen geschmiert, damit sie keinen für den Radverkehr geeigneten Untergrund sondern Bauschutt verwenden. Hoher Rollwiderstand, hohes Sturzrisiko bei Gefahrenbremsung und das Pannenrisiko zeichnen diesen Untergrund aus. Die Baumafia konnte günstig Bauschutt verwerten, hat ihn sogar als Qualitätsuntergrund verkauft.


Innerorts hat nach Erkenntnis der Unfallforeschung die Radwegequalität einen enormen Einfluß auf das Unfallrisiko. Der radwegetypische Unfall ist der Abbiegeunfall. Nach Erkenntnis der UdV machen 25 % der abbiegenden Kfz-Führer keinen Schulterblick, mißachten den Vorrang Radfahrender auf dem Radweg. Dazu kommen die Konflikte mit dem Fußverkehr auf engem Raum. Der Verkehrsraum ist innerorts sehr ungerecht verteilt. Leider wird bei mir vor Ort der Einfädelunfall immer wahrscheinlicher, weil das Baustellenmanegement füür den Arsch ist. Die zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung scheint intellektuell damit überfordert zu sein, sich mal in die entsprechenden Vorschriften einzulesen, oder der Kontrolldruck auf die ausführenden Firmen ist zu gering.
Ich habe keine Lust, mich auf schmalen Holperpisten durch die dooring zone zu quälen. Der Verordnungsger sagt auch, das dürfe auch nicht sein. Ich hänge an meinem Leben und fahre auf der Fahrbahn, "mitten auf der Straße". Dabei beachte ich die Empfehlungen zum sicheren Radfahren.
03.03.2021 20:10 Uhr
Die Fahrbahnbenutzung mit dem Fahrrad ist nach § 2 StVO der Regelfall, Fahrräder sind nach § 63a StVZO Fahrzeuge.

§ 2 StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

§ 63a StVZO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO wird die Zumutbarkeit definiert.
VwV-StVO: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2010 klar und deutlich, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur ausnahmsweise angeordnet werden dürfe.
https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0

2012 legte das Bundesverwaltungsgericht nach. Es setzte hohe Hürden für die Abweichung von den Mindeststandards fest.Es ist möglich, auf einem Schrottradweg eine Benutzungspflicht anzuordnen, wenn es für die Radfahrenden objektiv sicherer ist.
https://www.bverwg.de/160412B3B62.11.0

Hintergrund ist das hohe Unfallrisiko auf schlechten Radwegen. Der Fahrradaktivist Bernd Sluka hat mit Quellbelegen das Problem zusammengefaßt.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html

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