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Fragenübersicht Gehen die Befugnisse des neuen Berliner Polizeigesetzes zu weit?
1 - 4 / 4 Meinungen
07.12.2025 15:49 Uhr
Ja, das geht eindeutig zu weit.

Vermutlich wird dieses Gesetz auch wieder einkassiert, da der Datenschutz höher angesiedelt ist.
07.12.2025 16:29 Uhr
Ein heimliches Betreten der Wohnung zu gestatten empfinde ich durchaus als zu weit gehenden Einschnitt in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Insofern denke ich auch, dass dieses Gesetz in Teilen wieder kassiert werden wird.
07.12.2025 17:11 Uhr
Ja - der Überwachungswahn ist meines Erachtens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dort steht eigentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung, die nur mit richterlicher Anweisung bei besonders schweren Straftaten übergangen werden darf (nur diese Einschränkung auf besonders schwere Straftaten und auf richterliche Beschlüsse gelten laut Verfassungsgerichtsurteil von 2004 als mit dem Grundgesetz vereinbar - Kritiker merkten schon damals an, dass dies eine unberechtigte Aufweichung ist, die Tür und Tor öffnet).
Schadsoftware zu verteilen - ist das ein Gesetz, das die Handlungen von Polizisten regeln soll? Oder vielleicht eher von Terroristen?
07.12.2025 23:01 Uhr
Sind die Typen vom BKA wirklich soweit, dass sie Trojaner nach Belieben einsetzen können. Neben der unsicheren Legitimität habe ich da ziemliche Zweifel.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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